Finanzierung von Entwicklungshelfer*innen
Wir beraten NGO’s und kirchliche Partner, wie z.B. Diözesen, zur Finanzierung des Personalbedarfs, erstellen Kostenkalkulationen, unterstützen Organisationen bei der Suche nach einer Kofinanzierung, helfen bei der Antragsstellung und prüfen diesen.
Kofinanzierung bis zu 70 Prozent
Vertragskosten für Fachkräfte in der Entwicklungszusammenarbeit sind für kirchliche Partner bis zu 70 Prozent kofinanzierbar. Die Mittel stammen vom Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die von der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) abgerufen werden. Katholische Träger finanzieren lediglich einen Eigenanteil von 30 Prozent plus 10 Prozent Verwaltungszuschuss für unsere Serviceleistung im Rahmen der Projektprüfung und Verwaltung sowie der Personalvermittlung.
Sie stellen den Antrag, wir prüfen ihn
Wenn Sie eine Kofinanzierung wünschen, stellen Sie einen Antrag an AGIAMONDO. Wir prüfen Ihr Projekt auf Basis entwicklungspolitischer Kriterien. Die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) bzw. MISEREOR entscheidet über die Bewilligung des Antrages aufgrund der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen. Die Personalvermittlung und die administrative Abwicklung sowie die Rechnungslegung erfolgen über AGIAMONDO. Die finanzielle Förderung bezieht sich auf die Kosten eines dreijährigen Entwicklungshelfer*innen-Vertrages. Eine Verlängerung um bis zu weiteren drei Jahren ist möglich.
Wer kann Finanzierungsanträge stellen?
- Deutsche katholische Diözesen
- Deutsche katholische Pfarrgemeinden
- Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsorganisationen
- Entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen, die in Verbindung mit den oben Genannten stehen und selbst keinen Zugang zu öffentlichen Mitteln für internationale Personaleinsätze haben
Förderwürdiger Personalbedarf in der „Entwicklungszusammenarbeit“
Damit das Personal finanziell gefördert wird, muss das Programm bestimmte Kriterien erfüllen:
- Trägerschaft liegt bei den Partnern vor Ort.
- Aufgabe und Ziel sind entwicklungspolitisch besonders relevant.
- Es findet eine Vernetzung mit anderen Akteuren oder Programmen der Entwicklungsarbeit statt.
- Ergebnis zielt auf eine nachhaltige Wirkung ab.
- Die entwicklungspolitische Arbeit besitzt Modellcharakter oder Breitenwirkung, z.B. über die Qualifikation einheimischer Fachkräfte.
Sie haben eine förderwürdige Aufgabe? Sprechen Sie uns an!