Unterhaltsgeld und Zulagen
Für die Mitarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten Sie ein monatliches Unterhaltsgeld. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Familienstand, Unterhaltsverpflichtungen für Angehörige, Ihrem Berufsabschluss und Ihrer Berufserfahrung. Zum Unterhaltsgeld, dass Sie 12 mal (inkl. eines anteiligen 13. Unterhaltsgeldes) im Jahr erhalten, kommen gegebenenfalls Kaufkraftausgleichsbeträge für Sie, Ihre mitausreisenden unterhaltsberechtigen Familienangehörigen, Partner und Ihre Kinder, für die Sie weiterhin Kindergeld erhalten sowie evtl. weitere Zulagen, z. B. für besonders hervorgehobene Tätigkeiten. Darüber hinaus erhalten Sie weiterhin Kindergeld, das wird übrigens nicht auf das Unterhaltsgeld angerechnet wird.
Außerdem beteiligen wir uns an Kosten für die Unterstellung Ihrer Möbel während Ihrer Abwesenheit und für die Ausstattung und Einrichtung Ihrer Unterkunft.
Zur Ergänzung der persönlichen Ausstattung werden für die ersten drei Vertragsjahre pro Vertragsjahr
€ 520,00 für die Fachkraft
€ 260,00 für den oder die mitausreisende*n Ehepartner*in
€ 130,00 für jedes mitausreisende Kind
als Ausstattungs- und Einrichtungsbeitrag gewährt.
Sozialleistungen
Sie sind umfassend sozialversichert. Die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung wird als ruhende Versicherung weitergeführt und es werden für sie Beiträge in die Rentenversicherung, die gesetzliche- und private Unfallversicherung eingezahlt. Darüber hinaus stehen Ihnen nach Ende der Vertragslaufzeit Leistungen der Bundesagentur für Arbeit analog der deutschen Arbeitslosenversicherung zu. Das Auslandsrisiko wird zusätzlich mit dem Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies gilt ebenfalls für Ihre mitausreisenden Familienangehörigen. Die Anträge auf Weiterversicherung stellen wir für Sie und die Beiträge zu den jeweiligen Versicherungen werden durch uns getragen oder werden von uns erstattet. Falls Sie privat krankenversichert sind, erfolgt eine Erstattung bis zur Höhe der jeweils gültigen Höchst-Beiträge der AOK Köln.
Private Versicherungen
Neben den gesetzlichen Versicherungen schließt AGIAMONDO für Sie, Ihren mitausreisenden Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder weitere Versicherungen ab, u. a. eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung einschließlich passivem Bodenkriegsrisiko.
Fort- und Weiterbildungen
In der Vorbereitung auf den Entwicklungsdienst und während der Auslandsdienstzeit bieten wir Ihnen hervorragende Möglichkeiten der Qualifizierung für Ihre Aufgaben im Ausland. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren, erhalten Sie Unterstützung bei der beruflichen und persönlichen Neuorientierung. Die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen inklusive Reisekosten übernehmen wir.
Miete und Nebenkosten
Wir übernehmen die Kosten für Ihre Unterkunft vor Ort, einschließlich der Verbrauchskosten für Energie und Wasser.
Leistungen für Ihre Kinder
Bei unterhaltsberechtigten Kindern erhalten Sie Unterstützung bei evtl. anfallenden Kindergarten-, Schul- und Kitakosten. Ihre Kinder sind zudem über uns kranken- und haftpflichtversichert.
Wiedereingliederungsbeihilfe
Nach Erfüllung des Vertrages besteht für jeden Monat geleisteten Dienstes Anspruch auf eine nach Familienstand gestaffelte Wiedereingliederungsbeihilfe. Eine allein ausreisende Fachkraft erhält z. B. 220,- € monatlich.
Zudem können Sie die Angebote des Förderungswerk für rückkehrende Entwicklungshelfer*innen der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e.V. (AGdD) zur Berufsorientierung und Stellensuche wahrnehmen.
Gesundheitsvorsorge
Die Kosten für medizinische Untersuchungen und für Impfungen übernimmt AGIAMONDO. Gut zu wissen: Vor einem Einsatz müssen Sie einen Gesundheitscheck absolvieren und Impfungen vornehmen – in der Regel erfolgt dies bei einem/ einer Tropenmediziner*in.
Weitere kostenfreie Leistungen
Für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten Sie von uns praktische Utensilien zur Hand wie z.B. ein Moskitoschutzzelt, eine Hausapotheke und Verbandset.