Was verdiene ich in der Entwicklungszusammenarbeit bei AGIAMONDO?

Nina Hill* möchte im Ausland arbeiten. Sie interessiert sich für Stellenangebote in der Entwicklungszusammenarbeit. „Was verdiene ich als Entwicklungshelferin und wie bin ich im Ausland abgesichert“, sind nur einige ihrer Fragen. Antworten kommen von Andrea Berg, Leiterin des Teams Verträge und Soziale Sicherung von AGIAMONDO.

Unterhaltsgeld, Gehalt oder Einkommen?

Nina Hill:
Was verdiene als Entwicklungshelferin? Und werden mein Partner und meine Kinder bei meinem Gehalt berücksichtigt?
 

Andrea Berg:
Nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) leisten Sie als Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit – wie wir bei AGIAMONDO Entwicklungshelfer*innen bezeichnen – einen Dienst ohne Erwerbsabsicht. Sie erhalten jedoch nach dem EhfG ein Unterhaltsgeld, das Ihren Lebensunterhalt vor Ort sichert. Es ist also kein Gehalt oder Einkommen im üblichen Sinne. Die Höhe Ihres Unterhaltsgeldes hängt vom höchsten Bildungsabschluss, Ihrer Berufserfahrung, Ihrem Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder und dem Ausreiseland ab. Außerdem werden Sie als Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit während des Dienstes mit weiteren Leistungen, wie z. B. der Übernahme von Mietkosten vor Ort, von Schulkosten und Versicherungen, finanziell entlastet. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche Unterhaltsgeldleistungen Sie bei einer Fachkrafttätigkeit voraussichtlich erhalten werden, können Sie unseren unverbindlichen Unterhaltsrechner nutzen.

 

Wissenswert

Bei AGIAMONDO sprechen wir heute nicht mehr von Entwicklungshelfer*innen, sondern von Fachkräften in der internationalen Zusammenarbeit bzw. in der Entwicklungszusammenarbeit. Der Grund dafür ist, dass sich das Verständnis unserer Arbeit verändert hat. Früher ging es darum, Helfer in die sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländer zu entsenden, um in diesen Ländern eine nachholende Entwicklung zu ermöglichen. Heute liegt unser Fokus auf der Zusammenarbeit von Menschen des globalen Nordens und Südens und deren gegenseitigem Lernen. Denn auch die Industrieländer im globalen Norden haben — besonders beim Thema Nachhaltigkeit — einiges aufzuholen. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit unserer Fachkräfte im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) von 1969 festgeschrieben sind, werden dort noch Begrifflichkeiten wie "Entwicklungshelfer" und "Entwicklungsdienst" verwendet.

Kostenübernahme für Kinder

Nina Hill:
Welche Bildungskosten meiner mitausreisenden Kinder werden erstattet?

Andrea Berg:
AGIAMONDO übernimmt u.a. Kindergarten-, Schul- und Studienkosten für Ihre Kinder. Sie können nach bestimmten Richtlinien vollständig oder anteilig erstattet werden.

Wird die deutsche Staatsbürgerschaft vorausgesetzt?

Nina Hill:
Mein Partner ist Belgier. Könnte er bei AGIAMONDO mit einem eigenen Vertrag als Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten?

Andrea Berg:
Das EhfG ist zwar ein deutsches Gesetz, aber es gilt für alle EU-Bürger*innen, die älter als 18 Jahre sind. Angehende Fachkräfte im Entwicklungsdienst mit EU-Staatsbürgerschaft erhalten die gleiche Finanzierung und soziale Absicherung wie deutsche Fachkräfte in der Entwicklungszusammenarbeit.

Gesundheitliche Bedingungen und Absicherungen im Krankheitsfall

Nina Hill:
Welche gesundheitlichen Voraussetzungen muss ich mitbringen? Und sind die Kosten für notwendige Impfungen und Untersuchungen von mir selbst zu bezahlen?

Andrea Berg:
Für den Dienst als Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit nehmen Sie vor und nach dem Dienst an einer ausführlichen medizinischen Untersuchung teil, die auch Ihre mitausreisenden Familienangehörigen einschließt. Diese Untersuchung findet in einer tropenmedizinischen Praxis oder Klinik statt. Dabei wird Ihre gesundheitliche Situation beurteilt und Sie werden zu den notwendigen Impfungen beraten. Die Kosten der Untersuchungen und der Impfungen übernimmt AGIAMONDO. Voraussetzung für die Ausreise ist eine positive Beurteilung der Untersuchungen.

Nina Hill:
Wie bin ich abgesichert, wenn ich krank werde und die Gesundheitsversorgung in dem  Land, in dem ich arbeite, nicht ausreichend ist?

Andrea Berg:
Die gesundheitliche Versorgung kann von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Nach dem EhfG muss für Sie als Fachkraft und für Ihre mitausreisenden Familienangehörigen ein umfassendes Paket an Versicherungen abgeschlossen werden. Die darin enthaltene Krankenversicherung beinhaltet die Möglichkeit, aus wichtigen medizinischen Gründen für eine Behandlung in ein Nachbarland oder nach Europa zu reisen. Auch eine Rückholversicherung für medizinische Notfälle gehört dazu.

Schwangerschaft und Mutterschutz

Nina Hill:
Was passiert, wenn ich während des Auslandsaufenthaltes schwanger werde? Wird der Flug ins Heimatland zur Geburt bezahlt und gibt es ein Recht auf Mutterschutz und Elternzeit?

Andrea Berg:
Im Falle Ihrer Schwangerschaft übernimmt die Versicherung von AGIAMONDO Ihre anteiligen Hin- und Rückflugkosten (bis maximal 2000 Euro), wenn Sie sich für eine Geburt in Deutschland/Europa, in der Hauptstadt des Landes, in dem Sie als Fachkraft tätig sind oder einem Nachbarland entscheiden.  
Wie für Arbeitnehmer*innen in Deutschland besteht auch für Sie als Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit ein Anspruch auf die in Deutschland üblichen Mutterschutzzeiten. Elternzeit können Sie leider nicht nehmen. Stattdessen können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – während des ersten Lebensjahres Ihres Kindes sechs Monate in der sogenannten Entwicklungshelferinnen-Teilzeit arbeiten. Diese wurde geschaffen, um den Dienst und die Familie besser vereinbaren zu können.

Sicherheitsrisiken und belastende Situationen

Nina Hill:
Welche Absicherung gibt es in Ländern mit erhöhtem Sicherheitsrisiko? Werde ich als Fachkraft darauf vorbereitet und unterstützt, wenn sich die Situation verschärft?

Andrea Berg:
Bei AGIAMONDO absolvieren Sie und Ihre Familienangehörigen vor der Ausreise ein Sicherheitstraining. Dessen Ausrichtung (Intensität) hängt auch von Ihrem Einsatzland und den spezifischen Risiken ab. Außerdem gibt es auch dort, wo Sie vor Ort sind, Strukturen und Institutionen, die bei Sicherheitsthemen behilflich sein können. Sie und Ihre Partnerorganisation erarbeiten einen lokalen Sicherheitsplan, in dem Sie Risiken abwägen und Sicherheits- sowie Notfall-Maßnahmen entwickeln. Sicherheitsberatungen werden von AGIAMONDO finanziert und es findet ein regelmäßiger Austausch mit AGIAMONDO zur Sicherheitslage statt.

Nina Hill:
Belastende Umstände und Erlebnisse können die psychische Gesundheit beeinträchtigen. Wie unterstützt AGIAMONDO mich in diesem Fall?

Andrea Berg:
Wir von AGIAMONDO sind in kritischen, belastenden Sicherheitslagen stets für Sie ansprechbar. Sinnvolle Maßnahmen besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall. Das könnten beispielsweise eine Supervision oder ein Coaching sowie eine psychologische Beratung sein.

Urlaub und Reisekosten

Nina Hill:
Werden während der Vertragslaufzeit Reisekosten nach Deutschland bezahlt, wenn ich Urlaub mache, um meine Familie und Freunde zu sehen?

Andrea Berg:
AGIAMONDO zahlt im Rahmen der Leistungen ein dreizehntes Unterhaltsgeld. Dieses entspricht dem Unterhaltsgeld ohne Zulagen. Sie können es zur Finanzierung eines Heimfluges während Ihrer Vertragszeit nutzen.

Nach der Rückkehr aus dem Entwicklungsdienst

Nina Hill:
Kann ich nach der Rückkehr nach Deutschland Arbeitslosengeld erhalten und unterstützt AGIAMONDO mich als Rückkehrer*in?

Andrea Berg:
Zum Ende der Dienstzeit als Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten Sie eine ausführliche Information zur Rückkehr. Dazu gehören Angaben zu Versicherungen, zur Rückreise und zum Arbeitslosengeld. Nach Ende des Entwicklungsdienstes haben Sie als deutsche Fachkraft Anspruch auf Arbeitslosengeld I in Deutschland. Außerdem werden Sie als Rückkehrerin vom Team Personalentwicklung von AGIAMONDO begleitet.

*Name geändert

Interview: Ursula Radermacher

12.12.2021

Mehr Informationen rund um das Thema Entwicklungszusammenarbeit finden Sie auf Entwicklungshelfer.de.