Am Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten und der EU-Lieferketten-Richtlinie scheiden sich die Geister. Je nach politischer Positionierung stehen Verletzungen von Menschenrechten (z. B. Kinderarbeit, Landraub, Gesundheitsgefährdung) im Vordergrund – oder die bürokratische Mehrarbeit bzw. potentielle Wettbewerbsnachteile, die deutsche und europäische Unternehmen befürchten. Selten wird differenziert betrachtet, was Zulieferer bereits leisten müssen, um ihren eigenen nationalen Gesetzen zu entsprechen. Arbeitsgesundheitsschutz zu gewährleisten und zuverlässig Löhne zu zahlen, stellt für viele kleine und mittelständische Unternehmen in den Partnerländern bereits eine Herausforderung dar. Persönliche Erfahrungen und Einblicke in die Lebenswirklichkeiten von Arbeiternehmer*innen helfen, den Kontext zu verstehen und so die Zusammenarbeit mit Unternehmensverantwortlichen am Beginn internationaler Lieferketten zu gestalten und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu realisieren. Dazu leisten die Exposure- und Dialogprogramme einen Beitrag.
Vom 27. Oktober bis 02. November 2024 und vom 02. bis 09. März 2025 ermöglicht EDP Verantwortlichen aus Politik, Unternehmen, Gewerkschaften, Entwicklungszusammenarbeit und Zivilgesellschaft Arbeitsprozesse in Kenia oder in Uganda kennen zu lernen. Die Teilnehmenden erleben Beispiele der Umsetzung von Sozialstandards, um Verantwortlichkeiten in menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser einordnen zu können. Im Exposure- und Dialogprogramm erhalten Führungskräfte und Verantwortliche konkrete Einblicke und sammeln persönliche Erfahrungen.