Der Hintergrund ist, dass deutsche und zukünftige europäische Gesetzgebungen von Unternehmen ab einer bestimmten Größe fordern, dass sie in ihren Lieferketten nur noch mit Unternehmen kooperieren, die menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten. Konkret gemeint ist damit u. a., dass Arbeitsbedingungen und Entlohnung gerecht gestaltet sind und sich die Arbeiternehmer*innen organisieren dürfen. Auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes gehört dazu. In komplexen internationalen Lieferketten können Unternehmen jedoch auf die Einhaltung von Sozialstandards bei Zulieferbetrieben oder Handelspartnern oft nicht hinwirken, sie verlässlich einfordern oder gewährleisten.
Sollten sich deutsche oder europäische Unternehmen zurückziehen, weil ihnen die Zusammenarbeit mit Unternehmen beispielsweise in Afrika zu riskant erscheint, bleiben Potenziale wirtschaftlicher Zusammenarbeit ungenutzt.
Im Rahmen des EDP hatten nun sechs Führungskräfte der KfW-Bankengruppe und der Bühler-Gruppe die Möglichkeit, tiefgehende Einblicke in kenianische Unternehmen der Lebensmittelerzeugung zu gewinnen. Sie lebten drei Tage bei Gastgeber*innen, die in einem der teilnehmenden lebensmittelverarbeitenden Unternehmen arbeiten oder als selbständige Erzeuger*innen direkt oder indirekt für internationale Lieferketten produzieren. Sie tauchten in das alltägliche Lebens- und Arbeitsumfeld ihrer Gastgeber*innen ein und erlebten aus erster Hand, wie die Arbeitsbedingungen konkret aussehen und wie in den Unternehmen Interessenskonflikte bearbeitet werden.