Bei der ganztägigen Schulung, die im Tagungshaus St. Georg in der Kölner Südstadt stattfand, waren neben AGIAMONDO-Mitarbeitenden auch einige Gäste von Kolping international dabei. Referentinnen der Kindernothilfe führten mit theoretischen Infos und praktischen Übungen in das Thema ein.
Was gehört alles zu Safeguarding?
Safeguarding bedeutet Schutz vor Gewalt, wobei AGIAMONDO hier nicht nur sexualisierte Gewalt in den Blick nimmt. Daher wurde im Training zunächst auf die verschiedenen Arten von Gewalt und Gewaltausprägungen eingegangen. Letztere reichen von Grenzverletzungen zu Übergriffen bis hin zu strafrechtlich relevantem Verhalten. Grenzverletzungen geschehen oft unbewusst. Übergriffigkeit hingegen kennzeichnet ein wiederholtes Tun, von dem dem*der Täter*in bekannt ist, dass die adressierte Person dieses ablehnt, wobei die Grenzen hier fließend sein können. Strafrechtliche Taten sind deutlich klarer einzuordnen.
AGIAMONDO hat seit 2022 eine Safeguarding-Policy und damit einhergehend die Verpflichtung, Mitarbeitende regelmäßig zum Thema zu schulen und upzudaten. Außerdem gibt es eine Ombudsperson und eine Safeguarding-Beauftragte, aktuell Regine Hertlein, die bei Vorfällen angesprochen werden kann und gleichzeitig für die Umsetzung der Policy zuständig ist. Es wurde eine Meldesystem für Gewaltvorfälle eingerichtet mit der Möglichkeit, eine Meldung auch anonym abzugeben. Die Safeguarding-Policy umfasst nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Berater*innen auf Zeit, Honorarkräfte sowie Fachkräfte und ihre Familien. Auch die AGIAMONDO-Fachkräfte setzen sich in der Vorbereitung auf ihre Auslandsstelle mit dem Safeguarding-Konzept und der Policy auseinander. Die Safeguarding-Policy umfasst sowohl die Prävention als auch den Umgang mit Fällen.
Warum ist das Thema bei AGIAMONDO wichtig?
Auslöser waren die Skandale und der Umgang mit sexualisierter Gewalt innerhalb der katholischen Kirche und in der internationalen humanitären Hilfe in den letzten Jahrzehnten. Seit 2020 sind durch die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz Präventions- und Schutzkonzepte in allen katholischen Diözesen und Einrichtungen verpflichtend. Die katholischen Hilfswerke erwarten von ihren Projektpartnern ebenfalls die Vorlage eines Schutzkonzeptes.
Auch die Vereinten Nationen haben mit ihrem Secretary-General’s Bulletin von 2003 eine Null-Toleranz-Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Gewalt für alle Mitarbeitenden und Kooperationspartner.
Fallbeispiele und Selbsteinschätzung
Die Unterschiede aber auch die Übergänge zwischen den Formen und Ausprägungen von Gewalt sind nicht immer leicht zu verstehen. Um sie fassbarer zu machen, beantworteten die Teilnehmenden im Self-Assessment zunächst Fragen wie: "Wer darf den Arm um mich legen?" Hier wurde es sehr persönlich und es zeigte sich, dass die individuellen Grenzen sehr unterschiedlich gelagert sind. Nahestehenden Personen gegenüber zeigt sich meist eine größere Toleranz. Später diskutierten die Mitarbeitenden konkrete Fallbeispiele aus dem beruflichen und privaten Kontext und thematisierten hier verschiedene Gefährdungssituationen.
Gewaltvorfälle wahrnehmen, Menschen ernst nehmen
Weltweit hat fast jede dritte Frau in ihrem Leben Gewalt erfahren. In Deutschland sind durchschnittlich zwei Kinder pro Schulklasse Gewalt ausgesetzt. Das Bewusstsein dafür, wo Gewalt anfängt, wie subtil sie sein kann und Vorfälle als solche ernst- und wahrzunehmen, trägt dazu bei, dass Gewalt verhindert wird und Betroffene unterstützt werden können.
28.07.2026
Text: Ursula Radermacher


